DER AUSDRUCK « CRÉMANT » darf ausschließlich für Qualitätsschaumwein, weiß oder rosé, mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden, wenn :
- die Trauben von Hand geerntet werden
- der Wein aus dem Most aus der Kelterung von ganzen Trauben gewonnen wird
- nicht mehr als 100 Liter Most aus 150 Kilogramm Trauben gewonnen werden
- die Cuvée durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden ist – die Cuvée mindestens neun Monate lang ununterbrochen in demselben Betrieb auf seinem Trub gelagert hat
- der Schaumwein durch Degorgieren von seinem Trub getrennt worden ist – der Höchstgehalt an Schwefeldioxid 150 mg / l nicht überschreitet
- der Zuckergehalt weniger als 50 g / l beträgt